Kontrollierte Wohnungslüftung

Nur durch eine kontrollierte Wohnungslüftung kann der stetig geforderte Luftaustausch gewährleistet werden. Zusätzlich wird durch eine ausreichende Filterung der Partikeleintrag in die Wohnung verringert. Bei einer dementsprechenden Filterung können auch Pollen herausgefiltert werden.

Eine Wohnungslüftung war auch in der alten Fassung der DIN 1946-6 die logische Konsequenz, in der neuen Fassung ist der Einbau bei Neubau oder Fenstersanierung eigentlich vorgegeben.
Unter Wohnungslüftung versteht man eine Einheit von Filter, Wärmetaucher, Ventilator, Steuerung und ggf. Erhitzer, Kühler oder Befeuchter, die in einem Gehäuse untergebracht sind.
Man unterscheidet zwischen reinen Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung und Anlagen mit Wärmerückgewinnung. Bei den Anlagen mit Wärmerückgewinnung gibt es zentrale, dezentrale und im Verbund arbeitende Systeme.
 
Eine Absaugung im Bad, Küche und WC, Undichtigkeiten der Gebäudehülle, Fensterfalszlüfter und Schachtlüftung sind keine kontrollierte Wohnungslüftung im Sinne der DIN 1946-6! Sie müssen nach der DIN 1946-6 berechnet sein, ggf. sind Anpassungen notwendig.


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