Hygiene

 

Die Hygiene bei Lüftungsanlagen wird bei der „neuen“ Wohnungslüftung leider nicht immer ausreichend betrachtet. Durch unzureichende Filterung und konstruktive Mängel kann die Lüftungsanlage von der Frischluftquelle zur Keimquelle wechseln.
Wir dürfen nicht vergessen, dass Luft das Lebensmittel Nummer 1 ist (wir nehmen ca. 20.000 Liter pro Tag auf) und mögliche Gesundheitsgefährdungen sich nicht immer direkt daraus ableiten lassen (z.B. dauerhafter Schnupfen).
In der Industrie machten in den 70-iger Jahren die Klimaanlagen als Gesundheitsrisiko Schlagzeilen. Aus den Erkenntnissen wurde auch eine hygienische Inspektion nach VDI 6022 für RLT-Anlagen vorgeschrieben.
 
Schütze dein Gewerk von Anfang an,
o        dann verringere ich das Hygiene- und Gesundheitsrisiko
o        dann habe ich zufriedene Nutzer
o        dann brauche ich weniger Reinigung
o        dann habe ich einen größeren Wärmeübertrag.
 
Deshalb ist bei Wohnungslüftungen eine ausreichende Filterung (mindestens F6, bessere F7 oder höher) verpflichtend, unabhängig was der Hersteller / Planer / Errichter an Argumenten vorbringt.
Auch muss das anfallende Kondensat ausreichend abgeführt werden. Kondensat fällt im Winter auf der Abluftseite an, im Sommer im Erdwärmetauscher und unter Umständen in der Zuluft des Wärmetauschers.
 
Eine regelmäßige Inspektion durch den Nutzer versteht sich eigentlich von selbst.
 
Einige Beispiele aus der Praxis die zeigen, dass Vorgaben für die Einhaltung der Hygiene nach VDI 6022 notwendig waren und leider auch heute noch sind.
 
 
  


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