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Die vier Lüftungstufen in der DIN 1946-6
Lüfterbetriebsstufe
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Beschreibung
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Betriebsweise
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Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
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Notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (Beispiel: zeitweise Abwesenheit und kein Wäschetrocknen in der Wohnung)
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Ständig (24h / 365 Tage im Jahr);
Nutzerunabhängig
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Reduzierte Lüftung (RL)
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Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten Feuchtelasten (Beispiel: zeitweise Abwesenheit)
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Ständig;
Nutzerabhängig
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Normallüftung (NL)
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Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)
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Sicherstellung durch geeignete Lüftungstechnische Maßnahmen mit temporärer Unterstützung (Fensterlüftung)
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Intensivlüftung (IL)
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Zeitweise notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen
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Sicherstellung durch geeignete Lüftungstechnische Maßnahmen mit temporärer Unterstützung (Fensterlüftung), aus energetischen Gründen zeitlich beschränkt.
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Hygienischer Mindestluftwechsel
Neben den Feuchteschutz muss auch der hygienische Mindestluftwechsel gewährleistet sein und beträgt mind. 30 m³ Frischluft pro Stunde oder 0,5-1. Auch dies muss berechnet und nachgewiesen werden.
Die Grundlagen dazu hat Max von Pettenkofer schon 1858 erforscht und sind heute im Wesentlichen immer noch gültig.
Beispiel:
Ein Luftwechsel von 0,5-1 bedeutet alle 2 Stunden ein kompletter Luftaustausch also 12x Lüften am Tag (alle 2h). Die Rechtssprechung lässt nur 2-3x Lüften am Tag zu, bedeutet, dass 9x am Tag durch irgendeine Maßnahme gelüftet werden muss.
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