Die vier Lüftungstufen in der DIN 1946-6

 

Lüfterbetriebsstufe
Beschreibung
Betriebsweise
Lüftung zum Feuchteschutz (FL)
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen bei  teilweise reduzierten Feuchtelasten (Beispiel: zeitweise Abwesenheit und kein Wäschetrocknen in der Wohnung)
Ständig (24h / 365 Tage im Jahr);
Nutzerunabhängig
Reduzierte Lüftung (RL)
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Mindestanforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei üblichen Nutzungsbedingungen bei teilweise reduzierten Feuchte- und Stofflasten Feuchtelasten (Beispiel: zeitweise Abwesenheit)
Ständig;
Nutzerabhängig
Normallüftung (NL)
Notwendige Lüftung zur Sicherstellung der hygienischen Anforderungen sowie des Bautenschutzes (Feuchte) bei Anwesenheit der Nutzer (Normalbetrieb)
Sicherstellung durch geeignete Lüftungstechnische Maßnahmen mit temporärer Unterstützung (Fensterlüftung)
Intensivlüftung (IL)
Zeitweise notwendige Lüftung mit erhöhtem Luftvolumenstrom zum Abbau von Lastspitzen
Sicherstellung durch geeignete Lüftungstechnische Maßnahmen mit temporärer Unterstützung (Fensterlüftung), aus energetischen Gründen zeitlich beschränkt.
 
 
 
Hygienischer Mindestluftwechsel
 
 
Neben den Feuchteschutz muss auch der hygienische Mindestluftwechsel gewährleistet sein und beträgt mind. 30 m³ Frischluft pro Stunde oder 0,5-1. Auch dies muss berechnet und nachgewiesen werden.
 
Die Grundlagen dazu hat Max von Pettenkofer schon 1858 erforscht und sind heute im Wesentlichen immer noch gültig.
 
Beispiel:
Ein Luftwechsel von 0,5-1 bedeutet alle 2 Stunden ein kompletter Luftaustausch also 12x Lüften am Tag (alle 2h). Die Rechtssprechung lässt nur 2-3x Lüften am Tag zu, bedeutet, dass 9x am Tag durch irgendeine Maßnahme gelüftet werden muss.
 


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