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Berechnungsverfahren der DIN 1946 Teil 6
Es müssen der Volumenstrom für den Feuchteschutz (Formel 1) und der Volumenstrom durch Infiltration (Formel 2) errechnet und verglichen werden. Ist der geforderte Volumenstrom zum Feuchteschutz größer als der Volumenstrom durch Infiltration (Undichtigkeit der Gebäudehülle), sind lüftungstechnische Maßnahmen zwingend einzuleiten. Da eine dichte Gebäudehülle bei Neubauten, aber auch beim Fenstertausch geschuldet ist, kann die Infiltration nie höher sein als der notwendige Volumenstrom zum Feuchteschutz. Die aufwendige Berechnung zur Infiltration könnte man sich eigentlich ersparen.
qv,Inf,wirk > qv,ges,NE,FL
Der erforderliche Luftvolumenstrom zum Feuchteschutz errechnet sich aus:
qv,ges,NE,FL = ƒWS x (-0,01 x ANE² + 1,15 x ANE + 20) (F1)
Dabei ist:
qv,ges,NE,FL der Luftvolumenstrom für den Feuchteschutz in m³/h
ANE die Fläche der Nutzeinheit in m² (Annahme lichte Raumhöhe 2,5m)
ƒWS der Faktor zur Berücksichtigunh des Wärmeschutzes (WS) des Gebäudes
Der Faktor ƒWS ist:
0,3 für „hohen“ Wärmeschutz (Gebäude ab WSchV 95)
0,4 für niedrigen Wärmeschutz (Gebäude vor WSchV 95)
wobei die WSchV 95 eigentlich nicht als hoher Wärmeschutz gesehen werden dürfte.
Der mögliche Luftvolumenstrom durch Infiltration errechnet sich aus:
qv,Inf,wirk = ƒwirk,komp x ANE x HR x η50 x (ƒwirk,Lage x ∆p/50)n (F2)
Dabei ist:
qv,Inf,wir wirksamer Volumenstrom durch Infiltration in m³/h
ƒwirk,komp Standardwert 0,5 oder Korrekturfaktor für anrechenbare Systeme (Tabelle 8 / Anhang 1)
ANE Fläche der Nutzeinheit in m²
HR Raumhöhe in m
η50 Gebäudedichtheit nach Tabelle 9 oder Messwert bei 50Pa Differenzdruck in h-1
ƒwirk,Lage Standardwert 1 (normale Lage bis 4 Geschosse)
∆p der Auslegungs-Differenzdruck (variiert nach Windgebiet, und Geschosszahl)
n der Druckexponent, Vorgabewert n22/3 oder Messwert
Es gibt ca. 20 Formeln und 12 Tabellen die eigentlich alle Berücksichtigt werden müssen, wird eine Wohnungslüftung grundsätzlich geplant, können viele Berechnungen außer Acht gelassen werden.
Leider wird weder das feuchteaufnehmende Raumvolumen, noch die tatsächliche Außenluftfeuchte berücksichtigt. Außerdem wird der Dämmstandard grob in Gebäude vor und nach der WSchV 95 (Wärmeschutzverordnung) unterteilt, was als zu ungenau angesehen werden muss.
Trotz der vielen rechnerischen Möglichkeiten (schönrechnen) in der Norm führt unserer Meinung nach kein Weg an der kontrollierten Wohnungslüftung (KWL) mit WRG (Wärmerückgesinnung) vorbei. Nur mit einer KWL ist der hygienisch erforderliche Luftwechsel zu verwirklichen und das „Schimmelproblem“ dauerhaft zu lösen.
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